Nach­eichfrist der digitalen Wasser­zähler verlängert

Seit nunmehr fünf Jahren ersetzt unser digitaler Wasserzähler Schritt für die Schritt die althergebrachten Wasserzähler unserer Kunden und sorgt für mehr Genauigkeit in puncto Wasserverbrauch. Nun wurde die Nacheichfrist der ersten beiden Chargen unserer Wasserzähler vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen um weitere fünf Jahre verlängert. So werden sowohl Ressourcen geschont als auch Kosten eingespart. 

Seit 2018 kommt unser digitaler Wasserzähler in immer mehr Haushalten unseres Versorgungsgebiets als eine verlässliche Datenquelle zum Wasserverbrauch in den eigenen vier Wänden zum Einsatz. Dank innovativer Ultraschalltechnologie ist eine hohe Messgenauigkeit der Wasser- und Umgebungstemperatur gegeben und zusätzlich dazu ist das Tool mit einer integrierten Leckageüberwachung ausgestattet, sodass man Notfälle wie Wasserrohrbrüche oder ein Leck viel schneller erkennen und ermitteln kann. Größere Schadensfälle können somit leichter verhindert werden und dementsprechend positiv fällt auch das bisherige Feedback unserer Kunden aus.

Stichprobenkontrolle erfolgreich bestanden

Wasserzähler unterliegen in Österreich dem Eichgesetz und müssen grundsätzlich nach fünf Jahren ausgetauscht werden. Seit einiger Zeit besteht aber die Möglichkeit, Wasserzähler nach fünf Jahren entsprechend nacheichen zu lassen – einer der Mitgründe, wieso wir uns dafür entschieden haben, den digitalen Wasserzähler unseren Kunden anzubieten, da es wesentlich ressourcenschonender und kostensparender ist, als alle fünf Jahre den Wasserzähler auszutauschen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat nun bestätigt, dass die ersten beiden Chargen digitalen Wasserzähler noch allen Vorschriften entsprechen und somit wurde die Nacheichfrist nun kürzlich um weitere fünf Jahre verlängert. Nach den weiteren fünf Jahren kann man erneut um eine Verlängerung der Nacheichfrist ansuchen.

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