Allgemeine
Infor­mationen

Der Wasser­verband Grazerfeld Südost ist für Ihre Trink­wasser­versorgung zuständig. Alle Dienst­leistungen rund um Ihr Wasser können Sie bei uns abrufen. Dabei sichert die Eigen­kontrolle durch den Betreiber und amtliche Kontrollen die Qualität. Auch für Ihre Notver­sorgung ist gesorgt.
RECH­NUNG

Der Wasserverbrauch wird pro Quartal exakt ermittelt (Auslesung per 31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.) und im darauffolgenden Monat zur Abrechnung gebracht. Die Auslesung des Wasserzählers erfolgt durch den Wasserverband. Einwände gegen die Richtigkeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung geltend zu machen.

ZAHLUNGS­KONDITIONEN

Um Ihnen den Bankweg und eventuell anfallende Kosten (Bankspesen, Mahngebühren) zu ersparen, weisen wir auf die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftenmandats hin.

MAHN­GEBÜHREN

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Ihnen eine Mahngebühr von € 10,00. Wir ersuchen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, die Zahlungsfristen einzuhalten.

ZÄHLERTAUSCH

Laut Eichgesetz sind wir verpflichtet, die Wasserzähler im Abstand von 5 Jahren zu tauschen. Dieser Zählertausch erfolgt ohne zusätzliche Kosten.

SCHWIMMBAD­FÜLLUNGEN

Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen, ist die Befüllung von privaten Pools und Schwimmbädern nur über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) durchzuführen. Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist für Privatpersonen unzulässig. Unberechtigte Wasserentnahmen verfälschen die Rohrnetzberechnungen und werden strafrechtlich verfolgt.

WASSER­MEHRBEZUG

Ein Überschreiten des Bezugslimits (pro Hausanschluss) wird gesondert verrechnet bzw. es besteht die Möglichkeit, Netzkostenanteile nachzukaufen.

EIGENTÜMER­WECHSEL

Jeder Eigentumswechsel ist dem Wasserverband binnen zwei Wochen schriftlich zu melden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen dem Wasserverband Grazerfeld Südost und den Mietern keine Verträge abgeschlossen werden können und somit immer der Objekteigentümer für offene Wassergebühren haftet.

EIGEN­KONTROLLE

Überprüfen Sie bitte in Ihrem Interesse regelmäßig den Verbrauch Ihrer Wasserzähleranlage. Durch Undichtheiten und Rohrgebrechen ausgeflossenes Wasser gilt als Verbrauch, der nach dem jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt wird.