Aufgaben
und
Zielsetzung

Die Wasserverbände versorgen deren Mitglieder mit sauberem Grundwasser und stellen die dafür nötigen technischen wie personellen Ressourcen zur Verfügung. Sie decken ein breites Spektrum von Tätigkeiten ab, die sich in drei Kernbereiche gliedern:
1 / Sicherung und Erschlies­sung der Ressource Wasser

Eine der zentralen Herausforderungen des Wasserverbandes ist die Erweiterung von Brunnenanlagen und die Neuerschließung zusätzlicher Grundwasserressourcen. Damit einher geht die Errichtung entsprechender Schutzzonen. Derzeit bildet das Wasserwerk in Gössendorf in Verbindung mit der umliegenden Schutzzone das Herzstück der Wasserversorgung in unserem Verband.

2 / Erhal­tung und laufender Betrieb der Infra­struktur

Die permanente und störungsfreie Verteilung von hochwertigem Trinkwasser in unserem Einzugsgebiet gehört tagtäglich zu unserer Aufgabe. Um dieser Aufgabe erfolgreich nachgehen zu können, sorgt ein erfahrenes und gut ausgebildetes Team für die einwandfreie Funktion der nötigen Infrastruktur und für die laufende Überprüfung der Wasserqualität. Die Versorgungssicherheit kann außerdem durch laufende Investitionen in die Funktionstüchtigkeit und die Werterhaltung unserer Anlagen gewährleistet werden.

3 / Vorsorge und Absicherung

Auch in Krisensituationen muss die Wasserversorgung aufrechterhalten werden! Um Versorgungsengpässen vorzubeugen, setzen wir auf überregionale Transportleitungen und die Bewältigung von Durchleitungserfordernissen durch unsere Infrastruktur. Die überregionale Vernetzung und Zusammenarbeit – nicht nur mit den direkt angrenzenden Wasserversorgern – ist daher von großer Wichtigkeit.

Aufgaben
und
Pflichten

Wasserbetreiber – und damit auch die Wasserverbände Grazerfeld Südost und Umland Graz – unterliegen sehr strengen nationalen und internationalen Regelungen (Lebensmittelkodex, Trinkwasserverordnung, EU-Hygienepaket etc.). Diese Vorgaben regeln unter anderem die Eigenkontrolle durch den Betreiber, amtliche Kontrollen, Parameter für Trinkwasser, Untersuchungshäufigkeit und Notfallvorsorge.

Unter dem Begriff „Eigenkontrolle“ fasst die Trinkwasserverordnung zahlreiche Vorsorgemaßnahmen zusammen, die vom Betreiber einer Wasserversorgungsanlage getroffen werden müssen. Darüber hinaus gibt es Kontrollen, die nur von externen und gesetzlich autorisierten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen.

Die gesetzlich geregelte Eigenkontrolle umfasst folgende Aufgaben: