Allgemeine
Informationen
Der Wasserverband Grazerfeld Südost ist für Ihre Trinkwasserversorgung zuständig.
Rechnung
Der Wasserverbrauch wird pro Quartal exakt ermittelt (Auslesung per 31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.) und im darauffolgenden Monat zur Abrechnung gebracht. Die Auslesung des Wasserzählers erfolgt durch den Wasserverband. Einwände gegen die Richtigkeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung geltend zu machen.
SEPA Lastschrift
Um Ihnen den Bankweg und eventuell anfallende Kosten (Bankspesen, Mahngebühren) zu ersparen, weisen wir auf die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftenmandats hin.
Mahngebühren
Zählertausch
Laut Eichgesetz sind wir verpflichtet, die Wasserzähler im Abstand von 5 Jahren zu tauschen. Dieser Zählertausch erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
Dank der digitalen Funkzählertechnologie kann die Eichfrist unserer digitalen Wasserzähler um 3 bis 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die im Rahmen einer Stichprobenprüfung zufällig ausgewählten Zähler die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.